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Institutionelle Errungenschaften sind da, um eingehalten zu werden. Dies will die Zürcher Regierung nicht und somit die Schuldenbremse aushobeln. So nicht.

Die BVK muss saniert werden. Dagegen hatte auch der Zürcher Kantonsrat nichts einzuwenden und beschloss, ein Massnahmenpaket von über CHF 2 Mrd. zu schnüren. Nun will die Regierung einen grossen Teil – also CHF 1.6 Mrd. – ausserordentlich verbuchen um einem Sanierungspaket zu entgehen.

Die Schuldenbremse auf kantonaler Ebene sieht vor, dass das Budget über die letzten 4 und die zukünftigen 4 Jahren ausgeglichen sein muss. Wenn dies nicht der Fall ist, gilt es zu sparen. Bei Ablehnung der Vorlage wäre die Regierung gezwungen, jährlich CHF 400 Mio. (3 % vom Budget) bis ins Jahr 2016 einzusparen. Da die Ausgaben Jahr für Jahr gestiegen sind, gibt es keinen Grund, dass diese Aufgabe nicht zu meistern ist. Es braucht wieder einen Sparwillen in der Regierung. Der Schuldenberg wird gemäss Planung im Jahr 2016 über CHF 13 Mrd. betragen und die reine Verschuldung wird um 25 % zunehmen. Diese Last wird den jungen Bürgern im Kanton Zürich auferlegt und diese müssen eine Generation später für das Schuldenmachen aufkommen.

Oft wird in diesem Zusammenhang der Goldverkauf der SNB aus dem Jahr 2005 erwähnt, welcher ebenfalls CHF 1.6 Mrd. betrug. Das trügerische an der Sache ist, dass dieser (ausserordentliche) Erlös damals ordentlich im Budget verbucht wurde, um laufende Ausgaben zu decken und Sparmassnahmen zu vermeiden. Da die Steuereinnahmen damals zu pessimistisch geschätzt wurden, möchte man diesen Golderlös nun erneut verbuchen und mit den BVK-Sanierungsmassnahmen verrechnen. Der Golderlös wird also durch einen billigen buchhalterischen Trick zweckentfremdet – wiederum um dringend notwendige Ausgabenreduktionen auf die Zukunft auszulagern.

Zudem muss an der hohen institutionellen Errungenschaft – der Schuldenbremse – festgehalten werden. Die Schuldenbremse wurde nicht dazu entwickelt, um bei schönem Wetter angewendet und bei Regen ausser Kraft gesetzt zu werden. Klar ist es unbequem als Politiker, Sparmassnahmen zu ergreifen und somit einem Teil der Bevölkerung Staatsleistungen zu entziehen. Politik ist aber kein Schönwetterprogramm und es gilt, auch in unschönen Situationen Kurs zu halten. Dies wird von den Bürgern erwartet. Es wird Zeit, eine ehrliche, liberale Politik zu fahren und Verantwortung zu übernehmen: Verantwortung gegenüber unserer nächsten Generation und gegenüber den Kantonsfinanzen. Ein Leistungsabbau von 3 % ist als Liberaler sogar wünschenswert.

Aus diesen Gründen haben die Jungfreisinnigen Kanton Zürich anlässlich ihrer Mitgliederversammlung von Anfang Januar 2013 entschieden, die BVK Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen.

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