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Flexiblere und schnellere Hilfe durch Aufwertung des Status S - Andri Silberschmidt
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Flexiblere und schnellere Hilfe durch Aufwertung des Status S

Votum Minderheitssprecher vom 24. September 2020 – 16.403 Pa. Iv. Müller Philipp. Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene (es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Frau Ratspräsidentin,

sehr geehrte Frau Bundesrätin,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

Die Parlamentarische Initiative von unserem ehemaligen Kollegen aus dem Ständerat, Philipp Müller, fordert, dass der Familiennachzug von Schutzbedürftigen gemäss Artikel 4 des Asylgesetzes gleich geregelt wird wie bei vorläufigen Aufgenommenen. Konkret hätte dies zur Folge, dass der Familiennachzug nach 3 Jahren und nicht sofort erfolgen kann. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates wie auch des Nationalrates haben die parlamentarische Initiative im Jahr 2016 gutgeheissen. 3 Jahre später, also im Jahr 2019, hat die SPK-S eine entsprechende Vorlage ausgearbeitet und verabschiedet. Der Ständerat hat diese in der Sommersession in diesem Jahr mit 26 zu 14 Stimmen gutgeheissen.

Um was geht es? Der Status S für Schutzbedürftige wurde aufgrund der Erfahrungen in den 90er Jahren mit Asylsuchenden während des Krieges im Kosovo geschaffen. Der Hintergrund dieses Status ist es, Schutz suchenden Menschen schnell und unbürokratisch diesen Schutz zu gewähren, mit der Absicht, dass diese in ihr Heimatland zurückkehren können, sobald sich die Lage normalisiert hat. In der Realität wurde dieser Schutzstatus noch nie angewendet, was verschiedene Gründe hat.  Die vorliegende parlamentarische Initiative, welche Ihre Staatspolitische Kommission vor wenigen Jahren noch gutgeheissen hat, hat nun zum Ziel, einen dieser Gründe zu beseitigen.

Der Status S hat nicht zum Ziel, Menschen in der Schweiz zu integrieren. Aus diesem Grund wäre es auch falsch, einen raschen Familiennachzug zu vollziehen. Selbstverständlich hätten auch gefährdete Familienmitglieder Anspruch auf einen Schutz nach dem Status S und müssten nicht 3 Jahre warten. Wir haben uns somit in der Kommission gefragt, bei welchen Fällen konkret ein Unterscheid geschaffen würde: Sie können sich einen Fall vorstellen, wo in einer Region Menschen aufgrund ihres Geschlechts oder Religion verfolgt werden. Diesen würde mit dem Status S in der Schweiz Schutz gegeben werden. Familienmitglieder, welche nicht verfolgt werden, hätten aber keinen Anspruch auf diesen Schutz, sondern könnten erst nach 3 Jahren in die Schweiz kommen. Die verfolgten Menschen würden somit in ihr Heimatland zurückkehren, sobald die Situation vor Ort dies erlaubt.

Eine Aufwertung des Status S hätte für die Schweiz verschiedene Vorteile. Der Status S erlaubt es, rasch und unkompliziert Menschen aufzunehmen, ohne aufwändige Individualverfahren. Der Status ist damit das richtige Instrument, um in einer akuten Krisenlage verfahrensrechtlich rasch handeln zu können. Er ist für Situationen konzipiert, wo eine allgemeine Gefährdung während voraussichtlich kurzer Dauer herrscht. Dauert die Situation länger, kann die Person immer noch ein reguläres Asylverfahren durchlaufen. Würde der Status S aufgrund einer Aufwertung, die wir heute beschliessen oder zumindest nicht abschiessen können, mehr Anwendung finden, wäre somit den betroffenen Personen besser geholfen. Die Schweiz hätte auch mehr Möglichkeiten und wäre flexibler, je nach Situation in den Herkunftsländern rascher und gezielter zu helfen. Wieso sich die Linke dagegen sträubt, ist mir schleierhaft. Und zum Schluss werde ich meinen Blick in die Mitte dieses Saals. Die Mitte, welche im Ständerat diese Forderung unterstützt hat.

Auch der Bundesrat spricht sich für eine Änderung des Familiennachzugs im Status S aus. Im Namen der Minderheit in der Kommission bitte ich Sie, diese kleine, aber wichtige Änderung im Asylgesetz zu beschliessen und das Projekt nicht zurück an den Ständerat zu schicken. Vielen Dank.

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