Im ersten Sessionsbrief als frisch gewählter Präsident von FH SCHWEIZ berichte ich, dass dank der Einigung der beiden Räte bald FH-Pflege-Studierende von Beiträgen an die Lebenshaltungskosten profitieren können. Zudem soll mein Vorstoss «Fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft: Lebenslanges Lernen fördern.» Anreiz schaffen, in die eigene Aus- und Weiterbildung zu investieren. Der Beirat FH SCHWEIZ hat sich online getroffen und die Roundtables in den Regionen starten demnächst.
Dies ist mein erster Sessionsbrief an euch als frisch gewählter Präsident von FH SCHWEIZ. Es freut mich sehr, von nun an nach jeder Session von den bildungsrelevanten Themen zu berichten. Nachfolgend also eine kurze Übersicht zu den letzten drei intensiven Wochen:
STÄRKUNG DER PFLEGE
Die Stärkung der Pflege gelingt: Nachdem schlussendlich die Einigungskonferenz nach einer Lösung suchen musste, konnte nun ein Konsens bei der parlamentarischen Initiative für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität (indirekter Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative) erreicht werden. Vorgängig wurde eine Differenz bereinigt, womit nun auch FH-Pflege-Studierende von Beiträgen an die Lebenshaltungskosten profitieren. Möglicherweise wird dank diesem Gegenvorschlag die Volksinitiative zurückgezogen.
MEIN VORSTOSS
Soeben habe ich einen Vorstoss «Fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft: Lebenslanges Lernen fördern.» eingereicht. Die Kosten für Aus- und Weiterbildung können zwar bereits heute vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sollen aber neu mit einem Faktor von 1.5 der tatsächlichen erhöht werden und damit einen Anreiz schaffen, in die eigene Aus- und Weiterbildung zu investieren. Der Vorstoss wurde von Bildungspolitikern aus allen Fraktionen unterzeichnet. Obwohl dies nur ein Anfang ist, so kann der Vorstoss doch einen starken Effort für die Fachhochschullandschaft und für uns Alumni auslösen. Der Blick hat darüber berichtet.
BEIRAT FH SCHWEIZ
Zudem fand während dieser Session unter Leitung von Erich Ettlin auch das Online-Treffen im Beirat FH SCHWEIZ statt. Als Nachfolger von Christian freue ich mich sehr, von nun an auch da mitwirken zu können.
ROUNDTABLES
Und schliesslich ist es mir sehr wichtig, für FH SCHWEIZ, ihre angeschlossenen Organisationen und ihre Verantwortlichen stets ein offenes Ohr zu haben. Wir werden uns also hoffentlich an einem der geplanten Roundtables sehen. Falls nicht, erreicht ihr mich stets auf den gängigen Kanälen.
Gastbeitrag in den CH Media-Ausgaben zu einer wirtschaftsliberalen Reformagenda in vier Punkten
Wie weiter? Diese einfache Frage stellen sich heute nicht nur Unternehmer, sondern auch viele Angestellte, deren Zukunft unsicher ist. Menschen – wie auch Unternehmen – brauchen Perspektiven und eine Existenzsicherung, um gut aus der Coronakrise zu kommen. Für viele ist es zynisch, wenn man schreiben würde, dass eine Gesundheits- und Wirtschaftskrise in diesem Ausmass auch eine Chance sei. Leid kann nicht eine zwingende Voraussetzung von grundlegenden Reformen sein. Doch meistens sind einschneidende Krisen wie die jetzige Auslöser für grössere Veränderungen.
Ich bin überzeugt, dass Veränderungen notwendig sind, um wieder Perspektiven für alle zu schaffen. Die Coronakrise hat uns gezeigt, wie stark unser aller Interesse an einer florierenden Wirtschaft ist – denn davon abhängig sind unzählige Arbeitsplätze. Es ist klar, dass im Moment rasch und effektiv den betroffenen Branchen durch den Staat geholfen werden muss. Dies ist unmittelbar notwendig und richtig, aber kein Rezept für die Zukunft. Denn: Durch Umverteilung werden keine Arbeitsplätze geschaffen. Arbeitsplätze müssen erwirtschaftet werden.
Aus diesem Grund muss eine wirtschaftsliberale Reformagenda ins Zentrum der politischen Diskussionen rücken, deren mögliche Inhalte ich gerne zur Diskussion stelle:
1. Stärkung des Arbeitsmarktes: Arbeitnehmerinnen und -nehmer sollen mehr Freiheit in der Gestaltung ihres Alltags erhalten. Das Arbeitsrecht aus dem Jahr 1964 muss gesamthaft revidiert werden. Wie lange, zu welchem Zeitpunkt und von wo aus jemand seine/ihre Arbeit erledigt, soll keine staatliche Angelegenheit mehr sein.
2. Bildung und Unternehmertum für alle: Persönliche Investitionen in Weiterbildungen sollen auf Lebzeiten unbegrenzt von den Steuern abzugsfähig sein. Wie die Jobprofile in zehn Jahren aussehen, ist heute in vielen Fällen nicht bekannt. Wir brauchen darum Anreize, unsere Fähigkeiten zu erweitern. Zudem soll in der Ausbildung Unternehmertum zur Pflicht werden. Während die Hochschulen schon aktiv und erfolgreich Unternehmensgründungen ihrer Studierenden (sogenannte «Spin-offs») fördern, haben Fachhochschulen und Berufsschulen Nachholbedarf. Die Zusammenhänge von unternehmerischem Handeln, Einnahmen, Ausgaben, steuerlichen Folgen und unternehmerischer Verantwortung müssen mehr gelernt werden und zu Bewusstheit werden. Heute wird das Erwirtschaften von Gewinn beinahe verpönt, obwohl der Gewinn nichts anderes ist als «Kosten für das Überleben». Es ist an der Zeit, das Unternehmertum wieder mehr zu fördern, denn alle Menschen profitieren direkt davon.
3. Eine weltoffene Migrationspolitik im Interesse der Schweiz: Die Besten der Welt sollen in der Schweiz arbeiten können. Viele Firmen wachsen ausserhalb der Schweiz, weil sie im Inland nicht ausreichend hochqualifizierte Arbeitskräfte finden. Dies führt langfristig zu einem Abbau von Schweizer Arbeitsplätzen. Um das zu verhindern, braucht es mindestens 500 Kontingente mehr pro Jahr, insbesondere für Start-ups. Diese Personen sollen nicht in Konkurrenz zu in der Schweiz lebenden Personen stehen, sondern diese ergänzen.
4. Ein Staat für die Bürgerinnen und Bürger – nicht umgekehrt: Das Wachstum der Verwaltung darf schlicht nicht grösser sein als jenes der Privatwirtschaft. Unter dem Vorwand der Coronakrise darf es zu keiner Steuererhöhung kommen. Richtig wäre in diesem Zusammenhang, wenn die Steuer auf die Schaffung von Eigenkapital (Emissionsabgabe) abgeschafft würde, sodass die Widerstandsfähigkeit der Firmen zunimmt. Eine florierende Wirtschaft führt nicht nur zu mehr Arbeitsplätzen, sondern auch zu höheren Steuereinnahmen, mit welchen die zunehmende Schuldenlast abgebaut werden kann.
Im Zentrum aller Forderungen soll der Mensch stehen. Möglichst viele Personen in der Schweiz sollen einer sinnstiftenden Arbeit nachgehen und so gut wie möglich für sich selber vorsorgen können. Unsere Stärke als Gesellschaft misst sich nicht nur an den Schwächsten, sondern auch an der Summe aller Individuen. Es braucht deshalb bald mutige Reformen, um Perspektiven zu schaffen und Existenzen zu sichern.
Votum vom 10. März 2021 – 19.083 Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt
Sehr geehrter Herr Vize-Präsident,
geschätzter Herr Bundesrat,
liebe Kolleginnen und Kollegen
Die Coronapandemie hat uns gezeigt, wie entscheidend ein schneller Fortschritt der biotech- respektive pharma-Forschung für uns ist. In den vergangenen Monaten haben diverse Unternehmen in Rekordzeit wirksame Covid-19-Impfstoffe entwickelt, deren Zulassung wir mit grosser Spannung erwartet haben.
Dies wäre ohne die Erprüfung dieser Impfstoffe am Tier und am Menschen nicht möglich gewesen. Kein Zweifel: Ohne Tierversuche wären wir in der Pandemiebekämpfung nicht so weit wie wir heute sind.
Genau dies aber will die die Tierversuchs-Initiative verbieten und sogar als Tierquälerei und damit als Verbrechen in der Bundesverfassung verankern. Ein komplettes Verbot ist undifferenziert und geht viel zu weit.
Die Forschung und Innovation ist generell ein zentraler Pfeiler des Schweizer Erfolgs. Alleine die Pharmabranche ist mit einem direkten Anteil von 5.4 Prozent am BIP einer der bedeutendsten privaten Wirtschaftszweige der Schweiz.
Die Annahme der Initiative minderte die Wertschöpfung der betroffenen Branchen und gefährdete damit direkt den Schweizer Forschungs- und Innovationsstandort. Als ressourcenarmes Land sind wir aber massgeblich auf unsere Innovationskraft angewiesen.
Das zusätzliche Importverbot von Produkten aller Branchen und Arten, für welche direkt oder indirekt Tierversuche durchgeführt wurden, erweiterte diese Auswirkungen auf weitere Branchen. Dieses Importverbot würde auch direkte, negative Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz mit Impfstoffen und Medikamenten haben.
Ich habe durchaus Verständnis für das Anliegen der Initianten.
Hier sei aber gesagt, dass die Schweiz seit 2008 eine der umfassendsten und strengsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit hat. Tierversuche sind richtigerweise besonders streng reguliert und müssen viele Kontrollinstanzen durchlaufen.
Weiter hat das 3R-Konzept (Replace, Reduce, Refine) dazu geführt, dass die in der Schweiz eingesetzten Versuchstiere im Verlaufe der letzten 40 Jahre um mehr als 70 Prozent reduziert werden konnten.
Im Sinne des Fortschritts und der Weiterentwicklung des 3R-Konzeptes lehne ich die Tierversuchs-Initiative ab. Sie erstickt jeglichen Fortschritt im Keime und und ist daher kontraproduktiv.
Liebe Delegierte, Präsidentinnen, Präsidenten und Verantwortliche auf den Geschäftsstellen, liebe Gäste
Was verdanken wir nicht alles den Fachhochschulen und ihren Vorgängerschulen?! Ich durfte am eigenen Leibe erfahren, welche unglaublichen Leistungen sie erbringen.
An der Fachhochschule wurde ich erwachsen: Ich kam im Alter von 19 Jahren – wie viele Alumni bereits sehr jung – zur Fachhochschule. Zwar lebte ich da noch Zuhause, doch schon bald fand ich an der ZHAW Freunde und gründete mit diesen eine Wohngemeinschaft. 4 Jahre später standen wir alle mit beiden Füssen im Leben.
An der Fachhochschule wurde ich ernst genommen: Jährlich schliessen 20’000 Menschen in der Schweiz eine Aus- und Weiterbildung an einer Fachhochschule ab. Man könnte meinen, dass die und der Einzelne dabei schnell untergeht. So habe ich mich aber nie gefühlt: Die Dozentinnen und Dozenten holten uns in den Vorlesungen und Übungsstunden dank ihrer Praxisnähe stets direkt ab und stillten unseren individuellen Interessenhunger.
An der Fachhochschule wurde ich gefördert und gefordert: Verschiedene Prüfungen, Modularbeiten und Präsentationen forderten mich regelmässig. Hinzu kommt, dass viele Studentinnen und Studenten neben der eigentlichen Ausbildung einer Arbeit nachgehen und so früh lernen müssen, mit einer Mehrfachbelastung umzugehen.
Und, das sage ich auch als Politiker: Die Fachhochschulen sind Garant für die soziale Mobilität in der Schweiz. Sie bieten Menschen, welche ihre Fähigkeiten praxisnah und ganz konkret erweitern wollen und ganz unabhängig ihrer sozialen Herkunft vielversprechende Perspektiven.
Das Lernen an einer Hochschule beschränkt sich heutzutage nicht auf eine bestimme Altersgruppe. Lasst mich das als jüngster Nationalrat erklären: Ich bin überzeugt, dass die meisten Jobs, welche in 20 Jahren gefragt sein werden, heute noch gar nicht existieren. Lebenslanges Lernen ist also nicht nur ein Schlagwort, sondern eine ernste Sache und einer der grossen Trends der heutigen Zeit, welcher auch die Fachhochschulen beeinflussen und deren Wichtigkeit noch weiter steigern wird.
Mit dieser Ausgangslage ist es mir eine grosse Freude und Ehre zugleich, als zukünftiger Präsident der FH Schweiz vorgeschlagen zu sein. Ich durfte in den letzten Wochen verschiedene Persönlichkeiten der Geschäftsstelle, des Vorstandes und des Beirats kennenlernen und in die FH Schweiz Welt eintauchen. Ich kann euch versichern, dass diese Begegnungen meine Vorfreude noch grösser werden liessen.
Meine Erfahrungen als Parteipräsident haben mich gelernt, dass eine Organisation nur so stark wie ihre Mitglieder ist. Deshalb ist es mir ein grosses Anliegen, dass wir unsere Mitgliederbasis weiter ausbauen und ihnen mit unseren Dienstleistungen und Angeboten einen echten Mehrwert bieten können.
Die starke Stellung der FH Schweiz in der bildungspolitischen Landschaft ist eine optimale Grundlage, unsere Anliegen im Parlament, bei den Hochschulen und ganz generell in der Gesellschaft zu platzieren. Fachhochschulen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des dualen Bildungssystems und der sozialen Mobilität. Blicken wir in die Zukunft, dürfte die Bedeutung wohl noch zunehmen. Folgende Megatrends zeichnen unsere Zeit aus:
Die Digitalisierung hat nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Umstände einen enormen Schub erhalten.
Die Alterung der Gesellschaft schreitet voran und bringt neue Chancen sowie Herausforderungen mit sich.
Die zunehmenden Diskussionen um die psychologische Gesundheit ist zwar erst im angelsächsischen Raum unter dem Stichwort «mental health» angelaufen, kommt aber vermehrt auch in die Schweiz.
Das Unternehmertum, Startups und die Wertschöpfung und Innovationskraft für eine ganze Volkswirtschaft gewinnt wieder an Fahrt.
All diese Entwicklungen erfordern Lösungen nahe an der Praxis und am Menschen. Wer, wenn nicht die Fachhochschulen und damit wir als AbsolventenInnen, sind die geeigneten Vermittler dieses Wissens. Die Fachhochschulen haben heute die Möglichkeit, über den Bachelor, Master und verschiedene Weiterbildungsangebote auf diese Bedürfnisse passende Angebote bereitzustellen. Und wir als AbsolventenInnnen bilden die Brücke aus und in die beruflichen und privaten Tätigkeiten. Ich bin zudem der Meinung, dass zukünftig auch Fachhochschulen das letzte Puzzle-Teil einer konsequenten Frage des eigenständigen Profils, das Angebot eines reinen FH-PhDs, anbieten dürfen sollen. Dies wird nicht bereits morgen oder übermorgen der Fall sein, ist aber ein schönes Ziel, welches es engagiert zu verfolgen gilt.
Ich sehe meine Aufgabe als Vermittler zwischen den Alumni, den bildungspolitischen Institutionen, dem Arbeitsmarkt und der Öffentlichkeit, um das Interesse von uns FH-Absolventinnen und -absolventen mit Nachdruck zu akzentuieren.
In diesem Sinne habe ich immer ein offenes Ohr für eure Anliegen und setzte mich gemeinsam mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle für die Absolventinnen und Absolventen und ihre Fachhochschulen ein. Ich freue mich auf baldige physische Begegnungen und auf viele gemeinsame Erlebnisse.
Votum vom 03. März 2021 – 19.400 Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung
Sehr geehrter Herr Ratspräsident,
geschätzte Frau Bundesrätin
liebe Kolleginnen und Kollegen
Es wurde jetzt oftmals gesagt, dass die Glaubwürdigkeit der Schweizer Politik leide, weil diese Vorhaben, die jetzt erläutert wurden, noch nicht umgesetzt sind. Ich würde das nicht unterschreiben. Ich glaube, unsere Institutionen, sei das das Parlament oder auch der Bundesrat, und auch unsere Parteien haben einen sehr grossen Rückhalt in der Schweizer Bevölkerung, und wir geniessen sehr grosses Vertrauen. Wenn es um die Transparenz geht, können wir ja auch selber als Vorbild vorangehen. Wir können selber unsere Kampagnenbudgets und unsere Spendenbudgets offenlegen. Es gibt einige hier, die das bereits machen. Wenn die Wähler das wollen, können sie ja die Personen wählen, die das eben auch tun.
Ich glaube, es wäre falsch, anzunehmen, dass es eine totale Transparenz geben würde. Das gibt es weder in der heutigen Welt noch in der Welt der Initiantinnen und Initianten, weil alle ihre Ideen haben, wie sie eben dann doch ein zusätzliches Finanzierungsgefäss schaffen können. Die SP hat eine Stiftung gegründet, über die sie die Spenden nun laufen lassen kann. Ich glaube, wir müssen uns hier doch auch bewusst sein, dass wir kein perfektes System haben werden, in dem alles transparent wäre, auch wenn wir auf diese Vorlage eintreten – ich bin sehr stark der Meinung, dass wir das tun sollen. Wir haben jetzt auch zum Beispiel bei der Abstimmung über die Konzernverantwortungs-Initiative gesehen, dass die Befürworter der Initiative dann dort doch weniger Transparenz gewünscht haben. Ich glaube, wichtig wäre halt auch, dass man jeweils selber das vorlebt, was man auch politisch einfordert.
Nichtsdestotrotz liegt jetzt diese Initiative zur Debatte bei uns auf dem Tisch. Die FDP hat bereits bei der ersten Beratung gefunden, dass wir auf einen Gegenvorschlag eintreten müssen. Wir müssen eine Lösung hier im Rat finden, einen Kompromiss mit allen Parteien, die an diesem Kompromiss mitarbeiten, damit wir eben auch eine Antwort auf dieses Anliegen finden.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen im Namen der FDP-Fraktion, auch das zweite Mal auf diese Vorlage einzutreten. Uns war es in der Detailberatung ein Anliegen – wir kommen später noch darauf zu sprechen -, dass wir eine miliztaugliche Umsetzung dieses Gegenvorschlages und auch einen echten Kompromiss haben. Das heisst, dass wir nicht die Umsetzung der Initiative vorwegnehmen, sondern dass wir alle einen Schritt aufeinander zugehen und so bei grossen Spenden, bei Parteien und bei politischen Kampagnen eine Transparenz schaffen können, dass wir aber die kleinen Spenden und die ganz kleinen politischen Komitees nicht in diesem Vorschlag hineinnehmen, weil das eben, wie schon erwähnt wurde, auch viel Bürokratie bedeuten würde und wahrscheinlich eben nicht miliztauglich wäre.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen auch im Namen der FDP-Fraktion, einzutreten. Ich werde bei der Detailberatung noch einige Punkte zu meinem Minderheitsantrag sagen.
Votum 2
Bitte erlauben Sie mir, dass ich auch gleich für die Fraktion spreche, dann erspare ich mir das nächste Votum.
Die FDP-Fraktion folgt überall der Mehrheit, weil sie mit diesem Gegenvorschlag einen Kompromiss will, damit wir einen möglichen Rückzug der Initiative herbeiführen können. Wir haben noch zwei neue Anträge eingereicht:
Wenn wir an einem Gegenvorschlag arbeiten, dann sollten möglichst alle Transparenzanliegen berücksichtigt werden; deshalb unser Antrag zur Offenlegung der Mandatsbeiträge, welcher in der Kommission auch eine Mehrheit gefunden hat. Wir sind der Meinung, dass es gerade bei Ämtern, in welche Parteiangehörige gewählt werden, wie zum Beispiel beim Amt des Bundesrichters, möglich sein muss, dass die Bevölkerung über die entsprechenden Mandatsbeiträge Transparenz hat. Dieser Antrag fand eine Mehrheit in der Kommission und selbstverständlich unterstützen wir ihn auch.
Zu meinem Minderheitsantrag II auf eine Limite von 15 000 Franken zur Offenlegung von Spenden: Mir war es ein Anliegen, zwischen der sehr viel höheren Limite von 25 000 Franken in der Variante des Ständerates und der Limite in der Initiative einen Kompromiss zu finden, der womöglich zu einem Rückzug der Initiative führen wird; ich hoffe, dass wir von den Initianten bald ein solches Zeichen erhalten. Eine Limite von 10 000 Franken ist ein Witz, weil dieser Betrag jenem der Initiative entspricht. Dann würde es gar keinen Gegenvorschlag brauchen respektive wir könnten dann gleich über die Initiative abstimmen. Deshalb bin ich froh, dass die Ratshälfte, die diesen Antrag bisher unterstützt hat, nun auf den Kompromissantrag mit 15 000 Franken Limite umschwenkt. Er wird hoffentlich eine Mehrheit finden.
In letzter Minute kam noch ein Einzelantrag von Kollege Aeschi, den wir in der Fraktion besprochen haben. Wir haben beschlossen, diesen abzulehnen. Das Anliegen von Herr Aeschi ist berechtigt, er will eine vollständige Transparenz bei Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und so weiter. Aber sein Anliegen ist insofern bereits erfüllt, als der Gegenvorschlag vorsieht, dass nicht nur Parteien, sondern auch politische Verbände oder irgendwelche Personengesellschaften, die eine Kampagne führen, ab 50 000 Franken Budget einer Offenlegung unterstellt sind. Das Kernanliegen von Herrn Aeschi ist damit bereits erfüllt.
Zudem hat er aber noch etwas reingenommen, was wir überhaupt nicht unterstützen können: Er fordert eine weitergehende Offenlegung zum Beispiel von Lobbyorganisationen. Gerade vonseiten der SVP kommt damit ein starker Eingriff ins Privatrecht, wonach auch eine Lobbyorganisation, die gar keine politischen Kampagnen führt und keine Abstimmungen macht, der Offenlegungspflicht unterstellt sein müsse. Das ist für uns ein zu starker Eingriff in das Privatrecht. Wir lehnen den Einzelantrag Aeschi deshalb so, wie er ist, ab. Ein Teil davon wird mit dem Gegenvorschlag erfüllt und der andere Teil geht schlicht und einfach viel zu weit und ist der Sache nicht dienlich.
Ich fasse zusammen: Die FDP-Fraktion steht für einen Kompromiss. Die FDP-Fraktion will einen Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative, der so griffig ist, dass die Initiative zurückgezogen werden kann. Auf dieses Zeichen warten wir noch und hoffen, dass das bald kommt. Wir folgen deshalb überall der Mehrheit, ausser bei den Beträgen, da folgen wir meiner Minderheit II (Silberschmidt), die 15 000 Franken beantragt. Den Einzelantrag Aeschi Thomas lehnen wir ab.
Votum vom 03. März 2021 – 16.403 Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene
Wir beraten hier die parlamentarische Initiative unseres ehemaligen Ständeratskollegen Philipp Müller aus dem Jahr 2016. Im Jahr 2016 hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates wie auch des Nationalrates dieser parlamentarischen Initiative zugestimmt, weshalb ein Entwurf ausgearbeitet wurde. Dieser Erlassentwurf hat im Ständerat jetzt schon zweimal eine Mehrheit gefunden. Wir sind einmal nicht eingetreten und haben heute die letzte Chance, dieses Projekt zu retten, bevor es dann schubladisiert würde. Gerne werde ich Ihnen die Argumente aufführen, die aus Sicht einer grossen Minderheit – Sie haben gehört: Es bestand nur ein Unterschied von einer Stimme in der Kommission – für diese Vorlage sprechen. Unsere Asylpolitik in der Schweiz basiert auf einer Einzelfallprüfung, d. h., für jeden Menschen, der in der Schweiz Asyl beantragt und Schutz sucht, wird einzeln geprüft, ob dieser Schutz gewährt werden kann. Das ist wichtig und auch richtig so. Nur führt unser System heute dazu, dass vielen Personen das Asylrecht nicht gewährt werden kann, da ihnen der Status F als vorläufig Aufgenommener gegeben wurde, und zwar weil die Personen nicht in ihr Land zurückgeführt werden können, weil dort vor Ort eine Krise herrscht. Wir haben somit sehr viele Personen mit Status F, die eigentlich nicht vorläufig aufgenommen sind, obwohl es ursprünglich der Wille des Erfinders – von uns hier drin! – war, dass Personen mit Status F bis auf Weiteres in der Schweiz bleiben können. Der Gesetzgeber schuf in der Folge einen neuen Status, den Schutzstatus S, für Personen, die aufgrund eines Krieges flüchten oder infolge einer temporären Gefährdungssituation in die Schweiz kommen, aber in wenigen Jahren wieder in ihr Ursprungsland zurückkehren können. Bei diesem Schutzstatus S haben wir aber einen Konstruktionsfehler gemacht, und zwar haben wir vorgesehen, dass diese Personen ab dem Tag, an dem sie den Schutzstatus S haben, eben auch ihre Familienangehörigen in die Schweiz migrieren dürfen, unabhängig davon, ob sie gefährdet sind oder nicht. Das ist mit dem Status F nicht möglich. Die parlamentarische Initiative fordert nun eine Angleichung dieser beiden Status, d. h., dass es keine Besserstellung des Status S gegenüber dem Status F gibt. Die zwei Hauptargumente gegen diese Änderungen können leicht entkräftet werden. Ein Argument ist immer, dass eine Person, die verfolgt wird, auch ihre verfolgten Familienangehörigen in die Schweiz holen dürfen muss und dass dies mit dieser Gesetzesänderung verunmöglicht würde. Dies ist nicht der Fall! Jede Person, die verfolgt wird, hätte Anspruch auf Schutzstatus S, aber es geht darum, dass Personen, die nicht verfolgt werden und somit keinen Schutz bräuchten, nicht den gleichen Anspruch haben, wie sie es heute hätten. Zum Zweiten sagen Sie ja – und das ist das Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner dieser Vorlage -, dieser Status S werde nicht angewandt, weil es im Moment keine Kriege oder Auseinandersetzungen auf der Welt gebe, die ihn absehbarer Zeit vorübergehen; deshalb könnten die betroffenen Personen wieder in ihr Heimatland zurückgehen. Das stimmt zwar, nur ist es so: Hätten wir vor drei Jahren im Nationalrat den Pandemieplan diskutiert, hätte auch eine grosse Mehrheit gesagt, sie glaube nicht, dass es in drei Jahren eine grosse Pandemie geben werde und wir deshalb wir auch diesen Plan nicht zu besprechen brauchen. Ich finde also, gerade die jetzige Krise hat uns eigentlich gezeigt und hätte uns lehren sollen, dass es eben relativ schnell auch neue Entwicklungen auf der Welt geben kann und wir deshalb unsere Gesetzgebung so anpassen müssen, dass sie für verschiedene Eventualitäten gewappnet ist. In diesem Sinne wollen wir diesen Schutzstatus S eben auch dahingehend aufbessern, dass er in der Praxis mehr Verwendung findet. Wenn in der Welt ein lokales Ereignis auftritt, das zu einer Flucht führt, das aber in ein, zwei Jahren wieder vorbei ist, soll die Schweiz diese Personen schützen können. Wenn aber die Gefahrenlage vor Ort sich ganz entspannt hat, sollen sie wieder in ihr Heimatland zurückgehen können, um sich dort für den Wiederaufbau usw. in ihrem Land zu engagieren. In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der sehr starken Kommissionsminderheit – der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen -, diese Gesetzesänderung nicht abzublasen. Der Ständerat hat diesen Erlassentwurf sehr deutlich unterstützt. Ihre Staatspolitische Kommission hat im Jahr 2016 der parlamentarischen Initiative Folge gegeben, sie hat aber jetzt den Entwurf knapp abglehnt. Deshalb bitte ich Sie, dieses Projekt nicht zu beerdigen und hier der Minderheit zu folgen, um den Status S zu verbessern.
Im Schatten der Covid-19 Pandemie haben sich die Zukunftsaussichten der jungen Generation massiv verändert: Man spricht von Einsamkeit, Perspektivlosigkeit und Existenzängsten. Die Politik muss im Jahr 2021 alles daransetzen, um dies zu ändern. Die junge Generation hat es verdient, ohne enorme Lasten aufwachsen zu können. Sie soll ihrem Tatendrang freien Lauf lassen können.
Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie haben bei der jungen Generation grosse Spuren hinterlassen:
Über die Hälfte der SchülerInnen gehen davon aus, während des schulischen Lockdowns an Lernfortschritt eingebüsst zu haben. [1]
Die internationale Mobilität der Studierenden von Schweizer Universitäten ist um 50% zurückgegangen. [2]
Die Gesamtzahl der Stelleninserate auf dem Jobportal der Universität Zürich ging im Vergleich zum Vorjahr um 13% zurück (Rückgang Praktikumsstellen: 23%), während die Aufrufe für Stelleninserate um 37% zugenommen haben. [3] Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist für junge Menschen besonders schwierig.
Die Staatsverschuldung des Bundes wird im Jahr 2020 um gut 20 Mrd. CHF und im Jahr 2021 um gut 6 Mrd. CHF zunehmen. Dies entspricht einem Total von 26 Mrd. CHF. Der Bund schreibt in „normalen“ Jahren 1-2 Mrd. Gewinn. Dies bedeutet, dass es circa 20 Jahre dauern wird, um die Staatsverschuldung von Ende 2019 zu egalisieren.
Die psychische Gesundheit der jungen Generation hat massiv gelitten. Laut einer Publikation der Universität Basel vom Dezember 2020 leiden 29% der 14- bis 24-Jährigen an schwerer Depression. Zum Vergleich: Bei den 55- bis 64-Jährigen waren es 13% und bei den Pensionierten 6%. [4]
Diese Fakten sprechen für sich. Wenn die Politik nichts unternimmt, läuft die Schweizer Jugend Gefahr, eine „verlorene Generation“ zu werden. Konkret bedeutet dies: Eine Generation, welche eine grosse Schuldenlast zu tragen, auf dem Arbeitsmarkt aber selber nur geringe Chancen hat. Um dies zu verhindern, muss der Fokus der Politik im Jahr 2021 voll und ganz auf enkeltauglichen politischen Lösungen liegen.
Erstens: Bildung und Arbeitsmarkt stärken. Das duale Bildungssystem muss gestärkt werden. Die Durchlässigkeit des Bildungssystem gehört weiter ausgebaut. Die praxisorientierte Weiterbildung, weit über die jungen Jahre hinaus, muss beispielsweise mittels Ausbau der Steuerabzugsfähigkeit gestärkt werden. Die Politik hat die Hürden für den Arbeitsmarkteinstieg zu beseitigen, wozu die Entlastung von ArbeitgeberInnen (bürokratischer wie auch steuerlicher Natur) wie auch von ArbeitnehmerInnen (Einführung von Individualbesteuerung, Deregulierung des Arbeitsrechts zur Förderung der Selbständigkeit und des mobilen Arbeitens) gehört.
Zweitens: Überfällige Reformen anpacken. Die Schweizer Politik hat bisher notwendige innenpolitische Reformen vor sich hergeschoben. Insbesondere die Schweizer Sozialwerke, die AHV und das BVG (Pensionskassen), weisen strukturelle Defizite respektive ungewollte Umverteilungen zu Lasten der arbeitenden Bevölkerung auf. Das Parlament muss sich im Jahr 2021 zusammenraufen und endlich seine Hausaufgaben zu erledigen, um die junge Bevölkerung von ungedeckten Finanzierungsversprechen zu befreien. Ein weiterer Befreiungsschlag ist in der Digitalisierung angesagt. Wir müssen die Ambition realisieren, auf dem europäischen Kontinent hinsichtlich der Automatisierung und Digitalisierung spitze zu sein. Nur so bleibt unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig. Die Annahmen des eID-Gesetzes im März 2021 wäre ein erster Schritt in diese Richtung.
Drittens: Bewährtes bewahren. Dank der Schuldenbremse war die Schweiz in der Krise finanzpolitisch handlungsfähig. Schnell sprachen Bund und Kantone Unterstützungsgelder. Damit dies auch in zukünftigen Krisen möglich sein wird, gilt es, am Prinzip der Schuldenbremse festzuhalten und die aufgehäuften Schulden in den kommenden Jahren Schritt für Schritt abzubauen.
Die Zeit der kurzfristigen Politik, deren Horizont höchstens bis zu den nächsten Wahlen besteht, muss ein Ende finden. Es ist an der Zeit für ein neues politisches Handeln, das die Nachhaltigkeit in allen Facetten im Fokus hat. Mit dem Ziel, die Freiheit, Verantwortung und Widerstandsfähigkeit aller Menschen zu stärken.
Erschienen im Tagblatt der Stadt Zürich – Forum der Parteien
Was haben wir uns in diesem Jahr geärgert, und wie haben wir zeitweilen auch gelitten: Zu viele, zu wenige oder Massnahmen zum falschen Zeitpunkt. Die Pandemie und das damit zusammenhängende gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Leid prägen unseren Alltag. Gerade deshalb ist es mir wichtig, das laufende Jahr mit zwei positiven Gedanken abzuschliessen.
Erstens: Der Aufschwung von Digitalisierung und mobilem Arbeiten. Diese Themen waren bis Anfang 2020 zwar in aller Munde, doch wenig fassbar und kaum gelebt. Heute wissen die meisten, was ein QR-Code ist und wie man diesen einliest. Und die Vorgesetzten, welche jahrelang ihren Angestellten misstrauten, wenn sie einen halben Tag pro Woche von Zuhause aus arbeiten wollten, lernten, dass Homeoffice auch seine Vorteile hat. Ich hoffe, dass das Fax-Gerät im kommenden Jahr nun ausgedient hat. Das Potenzial der Digitalisierung ist riesig und bringt einen Nutzen für alle: Wir können, unabhängig des Standorts, vieles ganz einfach erledigen und uns mehr Zeit für das nehmen, was uns besonders wichtig ist und Freude macht. Ich wünsche mir, dass in Zukunft der digitalen Entwicklung viele Steine aus dem Weg genommen werden. Konkret brauchen wir endlich ein Gesetz über die elektronische Identität (nationale Abstimmung am 7. März 2021) und eine Erneuerung der Telekommunikationsinfrastruktur auf 5G.
Zweitens: Gelebte Solidarität über Generationen. Als der Lockdown im Frühling beschlossen wurde, ging es nur wenige Stunden, bis die ersten Websites aufgeschaltet waren, wo man Hilfe suchen und anbieten konnte. Ein Grossteil der Menschen hat sich nicht zuerst um sich, sondern um die vulnerablen Personen in der Gesellschaft gesorgt – ob im Familienkreis, in der Nachbarschaft oder unbekannter Natur. Der Zusammenhalt war gross. Viele mussten zurückstecken: Kein Auslandsemester, keine grosse Hochzeitsfeier, kein Praktikum in der Eventbranche. Im Jahr 2020 war Verzicht angezeigt. Doch die Jungen haben damit bewiesen, dass auch sie solidarisch sein können. Für die kommenden politischen Debatten wünsche ich mir, dass vermehrt auch darauf acht gelegt wird, wie «enkeltauglich» unsere Lösungen sind.
Ich bin überzeugt, dass uns die Generationensolidarität und die Digitalisierung bei den kommenden Herausforderungen helfen werden. Sei dies bei der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, beim Abbau der neuen Schulden oder der Sanierung der Sozialwerke. Schliesslich listet der Jugendbarometer 2020 die Sanierung der Altersvorsorge auf Platz 1 der Schweizer Jugend. Es geht nur miteinander und wenn jede und jeder bereit ist, einen Schritt nach vorne aufeinander zuzugehen.
Eines meiner persönlichen Highlights im Jahr 2020 war die Nominierung zum Präsidenten der FH Schweiz, der Dachvereinigung der AbsolventInnen von Schweizer Fachhochschulen. Das duale Bildungssystem ist gerade in einer Zeit des Wandels Garant für soziale Mobilität. Das heisst, dass man unabhängig, woher man kommt, die Chance haben soll, durch Willen und Einsatz aufzusteigen. Ich werde mich in Zukunft dafür einsetzen, dass die Schweiz und ihr Bildungssystem eine grosse Durchlässigkeit haben und so Chancen für alle bieten. So, dass jede und jeder eigene Highlights erleben kann.
Was war Ihr Highlight im Jahr 2020? Ich wünsche Ihnen trotz allem frohe Festtage und insbesondere gute Gesundheit.
Votum vom 16. Dezember 2020 – 20.063 Ausländer- und Integrationsgesetz (es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Frau Bundesrätin,
geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Als man den Status der vorläufigen Aufnahme von Asylsuchenden eingeführt hat, wurde ein grosser Fehler gemacht. Man wollte die betroffenen Menschen nicht integrieren, in der Annahme, dass sie bald das Land wieder verlassen werden.
Man mag es gut oder schlecht finden, doch die Realität ist, dass eine Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden auch mehrere Jahre nach ihrer Einreise in der Schweiz leben. Aus diesem Grund ist es im Interesse der gesamten Gesellschaft, dass sich die betroffenen Menschen in der Schweiz zurechtfinden und so gut wie möglich auf eigenen Beinen stehen können.
Die wirtschaftliche Unabhängigkeit bedingt, dass man einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die gesetzlichen Hürden sind jedoch in manchen Fällen zu hoch. Die FDP Fraktion setzt sich schon länger dafür ein, dass vorläufig aufgenommene Asylsuchende rasch und unkompliziert in den Arbeitsmarkt einsteigen können. Dies bedingt einerseits Bürokratieabbau, um die Arbeitgeber zu entlasten. Andererseits auch gezielte Anpassungen am Ausländer- und Integrationsgesetz. Darüber sprechen wir heute.
Der vorliegende Entwurf setzt eine Forderung des Ständerates um, der verlangte, dass ein Kantonswechsel zukünftig erfolgen darf, wenn dies zum Zweck einer längeren beruflichen Ausbildung oder Arbeitstätigkeit ist. Wir finden dies eine wichtige und richtige Massnahme: Es kann nicht sein, dass jemand nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen darf, nur weil sie oder er im «falschen» Kanton wohnt. Die Aufnahme der Erwerbstätigkeit steigert nicht nur die wirtschaftliche Unabhängigkeit der betroffenen Person, sondern bringt sie auch unseren Werten und unserer Arbeitskultur näher. Falls die vorläufig aufgenommene Person eines Tages wieder in ihr Heimatland zurückkehren sollte, kann sie so wichtige Erfahrungen mitbringen und das erworbene Wissen vor Ort anwenden. Falls die Person für längere Zeit in der Schweiz bleiben sollte, ist sie, umso länger sie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, umso besser für den Arbeitsmarkt geeignet. In beiden Fällen ist dies nicht nur im Interesse der betroffenen Person, sondern auch im Interesse der Schweiz als Ganzes. Aus diesem Grund unterstütz die FDP Fraktion ohne Wenn und Aber diese und weitere Massnahmen zur Steigerung der Arbeitsmarktfähigkeit von vorläufig aufgenommen Asylsuchenden.
Der vorliegende Entwurf nimmt ein zweites Thema auf, welches die vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden betrifft. Es geht um die Frage, ob und wie ein Verbot zur Rückkehr ins Heimatland geregelt sein soll.
(Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.)
Daraus kann geschlossen werden, dass eine Rückreise ins Heimatland im Widerspruch zur Schutzbedürftigkeit steht. In diesem Sinne will die Gesetzesanpassung solche Rückreisen verbieten. Das Verbot soll für die ersten 3 Jahre auch auf alle anderen Staaten ausgeweitet werden, um damit zu verhindern, dass die Person über Umwege zurück ins Heimatland reist. Die FDP Fraktion unterstützt das Verbot der Rückreise in das Heimatland. Ein grundlegendes Reiseverbot muss aber pragmatisch umgesetzt werden; so sollen zum Beispiel Reisen in ein Nachbarland der Schweiz zu Schulzwecken oder aufgrund eines familiären Notfalls nicht ausgeschlossen sein. Wir sind der Meinung, dass solche Ausnahmen entweder im Gesetz oder in der Verordnung geregelt werden müssen. Zum Reiseverbot sei noch folgendes hinzugefügt: Reisen ins Ausland sind heute bereits bewilligungspflichtig, da vorläufig Aufgenommene ja nicht über Schweizer Reisepapiere verfügen. Die Verankerung eines Verbots (mit gewissen Ausnahmen) ist daher folgerichtig und schafft juristische Klarheit.
Kein Verständnis haben wir für die unheilige Allianz aus SVP und SP, welche mit ihrer Verweigerungshaltung sämtliche Verbesserung am Status der vorläufig aufgenommenen Personen verzögern. Dies ist weder im Sinne der betroffenen Personen, noch im Sinne der Schweiz. Ich bitte Sie im Namen der FDP Fraktion, auf das Geschäft einzutreten, um so konkrete Verbesserungen zu ermöglichen. Vielen Dank.