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VORSORGE

Die demografische Entwicklung stellt unsere Vorsorgewerke vor grosse Herausforderungen: In der 1. Säule (AHV) stiegen die Bezugsjahre von 13 im Jahr 1948 bei gleichbleibenden 44 Erwerbsjahren auf 23 im Jahr 2019. Dass dies zu einer finanziellen Schieflage führt, ist unbestritten. Obwohl die 2. Säule (BVG) dem Kapitaldeckungsverfahren entsprechen soll, werden jährlich mehrere Milliarden Schweizer Franken von den aktiv Versicherten zu den Rentnern umverteilt. Grund dafür ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestumwandlungssatz respektive die zu niedrigen Renditen.

Mein Ziel ist es, unsere Vorsorgewerke anhaltend zu sanieren und deren Finanzierung nachhaltig zu sichern.

Die Erhöhung des Rentenalters sowie dessen Koppelung an die Lebenserwartung verhindert unfinanzierte Versprechen in der 1. Säule (AHV) und federt die Senkung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumwandlungssatzes in der 2. Säule (BVG) ab.

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