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Asylsuchende mit einem S-Status sollen beim Familiennachzug nicht schlechtergestellt werden. Der Nationalrat ist auf eine entsprechende Gesetzesänderung mit 112 zu 78 Stimmen bei 1 Enthaltungen nicht eingetreten.

Der Nationalrat ist auf eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes, die der Ständeratvorgeschlagen hatte, nicht eingetreten.

Das Geschäft geht zurück auf einen Vorstoss von alt FDPStänderat Philipp Müller (AG). Er wollte mit der Anpassung erreichen, dass die Anwendung des S-Status für die Behörden attraktiver wird. Denn bis heute ist der S-Status nie aktiviert worden.

Eine Mehrheit des Nationalrats folgte am Donnerstag der vorberatenden Kommission, die mit 11 zu 13 Stimmen empfahl, auf das Geschäft nicht einzutreten. Die Kommission habe zur Kenntnis genommen, dass der Initiant mit der Vorlage mögliche Hürden für die Anwendung des S-Status ausräumen wollte, sagte Tiana Angelina Moser (GLP/ZH). Die Kommission erachte diesen Weg aber nicht als zielführend. Sie geht davon aus, dass dieser Status wegen anderen Schwierigkeiten und Nachteilen auch in Zukunft nicht zur Anwendung kommt.

Eine Kommissionsminderheit war hingegen der Meinung, dass es richtig sei, den S-Status «aufzuwerten». Der Status sei das richtige Instrument, um in einer akuten Krisenlage verfahrensrechtlich rasch handeln zu können, sagte Andri Silberschmidt (FDP/ZH).

Der Bundesrat befürwortet die Gesetzesänderung. Justizministerin Karin-Keller Sutter sagte im Rat, dass die Praxis zeige, dass ein schneller Familiennachzug grundsätzlich die Bereitschaft zu einer Rückkehr verringere. Die Problematik des Status S sei dem Bundesrat aber bewusst: Ob die Anwendung des S-Status in einer konkreten und akuten Krisensituation überhaupt geeignet und notwendig sei, müsse in Zukunft umfassend geprüft werden.

Der rechtliche Status von Schutzbedürftigen (S-Status) wurde 1998 ins Asylgesetz aufgenommen. Grund dafür waren die Jugoslawienkriege, die in der Schweiz zu über 40’000 Asylgesuchen pro Jahr führten. Mit dem Status sollte ein Instrument geschaffen werden, dass aktiviert wird, wenn die Schweiz schnell und pragmatisch auf eine Massenflucht reagieren muss.

Es ist vorgesehen, dass der Status nur im Notfall angewendet wird. Bis heute wurde noch nie ein S-Ausweis ausgestellt. Mit einem S-Ausweis ist ein Ausländer oder eine Ausländerin berechtigt, vorübergehend in der Schweiz zu bleiben. Eine Aufenthaltsbewilligung ist ein S-Ausweis jedoch nicht.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe verlangt seit langem, dass der S-Status abgeschafft wird. Er sei teuer, unnötig und löse kein einziges Problem. Die Reform eines Phantomstatus sei überflüssig. Zudem gebe es keine Hinweise darauf, dass der S-Status aufgrund der Regelung zum Familiennachzug bis heute nie angewendet wurde.

Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.

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