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Unbürokratischer Schutz durch Verbesserung des Schutzstatus S

Votum vom 03. März 2021 – 16.403 Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene

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Wir beraten hier die parlamentarische Initiative unseres ehemaligen Ständeratskollegen Philipp Müller aus dem Jahr 2016. Im Jahr 2016 hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates wie auch des Nationalrates dieser parlamentarischen Initiative zugestimmt, weshalb ein Entwurf ausgearbeitet wurde. Dieser Erlassentwurf hat im Ständerat jetzt schon zweimal eine Mehrheit gefunden. Wir sind einmal nicht eingetreten und haben heute die letzte Chance, dieses Projekt zu retten, bevor es dann schubladisiert würde. Gerne werde ich Ihnen die Argumente aufführen, die aus Sicht einer grossen Minderheit – Sie haben gehört: Es bestand nur ein Unterschied von einer Stimme in der Kommission – für diese Vorlage sprechen.
Unsere Asylpolitik in der Schweiz basiert auf einer Einzelfallprüfung, d. h., für jeden Menschen, der in der Schweiz Asyl beantragt und Schutz sucht, wird einzeln geprüft, ob dieser Schutz gewährt werden kann. Das ist wichtig und auch richtig so. Nur führt unser System heute dazu, dass vielen Personen das Asylrecht nicht gewährt werden kann, da ihnen der Status F als vorläufig Aufgenommener gegeben wurde, und zwar weil die Personen nicht in ihr Land zurückgeführt werden können, weil dort vor Ort eine Krise herrscht. Wir haben somit sehr viele Personen mit Status F, die eigentlich nicht vorläufig aufgenommen sind, obwohl es ursprünglich der Wille des Erfinders – von uns hier drin! – war, dass Personen mit Status F bis auf Weiteres in der Schweiz bleiben können.
Der Gesetzgeber schuf in der Folge einen neuen Status, den Schutzstatus S, für Personen, die aufgrund eines Krieges flüchten oder infolge einer temporären Gefährdungssituation in die Schweiz kommen, aber in wenigen Jahren wieder in ihr Ursprungsland zurückkehren können. Bei diesem Schutzstatus S haben wir aber einen Konstruktionsfehler gemacht, und zwar haben wir vorgesehen, dass diese Personen ab dem Tag, an dem sie den Schutzstatus S haben, eben auch ihre Familienangehörigen in die Schweiz migrieren dürfen, unabhängig davon, ob sie gefährdet sind oder nicht. Das ist mit dem Status F nicht möglich. Die parlamentarische Initiative fordert nun eine Angleichung dieser beiden Status, d. h., dass es keine Besserstellung des Status S gegenüber dem Status F gibt.
Die zwei Hauptargumente gegen diese Änderungen können leicht entkräftet werden. Ein Argument ist immer, dass eine Person, die verfolgt wird, auch ihre verfolgten Familienangehörigen in die Schweiz holen dürfen muss und dass dies mit dieser Gesetzesänderung verunmöglicht würde. Dies ist nicht der Fall! Jede Person, die verfolgt wird, hätte Anspruch auf Schutzstatus S, aber es geht darum, dass Personen, die nicht verfolgt werden und somit keinen Schutz bräuchten, nicht den gleichen Anspruch haben, wie sie es heute hätten.
Zum Zweiten sagen Sie ja – und das ist das Hauptargument der Gegnerinnen und Gegner dieser Vorlage -, dieser Status S werde nicht angewandt, weil es im Moment keine Kriege oder Auseinandersetzungen auf der Welt gebe, die ihn absehbarer Zeit vorübergehen; deshalb könnten die betroffenen Personen wieder in ihr Heimatland zurückgehen.
Das stimmt zwar, nur ist es so: Hätten wir vor drei Jahren im Nationalrat den Pandemieplan diskutiert, hätte auch eine grosse Mehrheit gesagt, sie glaube nicht, dass es in drei Jahren eine grosse Pandemie geben werde und wir deshalb wir auch diesen Plan nicht zu besprechen brauchen. Ich finde also, gerade die jetzige Krise hat uns eigentlich gezeigt und hätte uns lehren sollen, dass es eben relativ schnell auch neue Entwicklungen auf der Welt geben kann und wir deshalb unsere Gesetzgebung so anpassen müssen, dass sie für verschiedene Eventualitäten gewappnet ist.
In diesem Sinne wollen wir diesen Schutzstatus S eben auch dahingehend aufbessern, dass er in der Praxis mehr Verwendung findet. Wenn in der Welt ein lokales Ereignis auftritt, das zu einer Flucht führt, das aber in ein, zwei Jahren wieder vorbei ist, soll die Schweiz diese Personen schützen können. Wenn aber die Gefahrenlage vor Ort sich ganz entspannt hat, sollen sie wieder in ihr Heimatland zurückgehen können, um sich dort für den Wiederaufbau usw. in ihrem Land zu engagieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der sehr starken Kommissionsminderheit – der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen -, diese Gesetzesänderung nicht abzublasen. Der Ständerat hat diesen Erlassentwurf sehr deutlich unterstützt. Ihre Staatspolitische Kommission hat im Jahr 2016 der parlamentarischen Initiative Folge gegeben, sie hat aber jetzt den Entwurf knapp abglehnt.
Deshalb bitte ich Sie, dieses Projekt nicht zu beerdigen und hier der Minderheit zu folgen, um den Status S zu verbessern.

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